Der Modellflugplatz des Modellbauclub Imst (MCI) wurde zur Ausübung des Modellfllugsportes geschaffen. Um einen reibungslosen Ablauf des Flugbetriebes zu gewährleisten, ist es notwendig, sich ohne Ausnahme an die nachfolgenden Punkte zu halten.

1. Der Modellflugplatz darf ausschließlich nur von den Mitgliedern des MCI, mit einer nachweislich gültigen Versicherung benützt werden. Gastpiloten dürfen nur nach Genehmigung durch den Obmann oder einem Vorstandsmitglied, und mit einer nachweislich gültigen Haftpflichtversicherung den Modellflugplatz benützen. Das höchst zulässige Gewicht für die Modelle auf dem Flugplatz beträgt 25,00 kg


2. Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung muss jeder Pilot seinen Kanal auf der Frequenztafel Stecken. Sollte dieser Kanal besetzt sein, so ist Absprache mit dem Besitzer des gleichen Kanals zu halten. Besitzer einer 2,4Ghz-Anlage sind von dieser Regel ausgenommen. Es dürfen nur Modelle in Betrieb genommen werden, die in technisch einwandfreien Zustand sind.


3. Das Starten der Modelle erfolgt grundsätzlich auf der Starpiste. Landende Modelle haben ausnahmslos Vorrang gegenüber dem startenden Modell. Der startende Pilot hat vor betreten der Startpiste darauf zu achten, ob sich nicht ein anderes Modell im Landeanflug befindet. Nach erfolgtem Start des Modells hat der Pilot unverzüglich die Startbahn zu verlassen und sich an den äußersten Rand der Startpiste zu begeben, damit landende Modelle nicht behindert werden. Befinden sich Personen am äußeren Rand der Startpiste, sind Tiefflug- oder Kunstflugfiguren grundsätzlich verboten!


4. Das Überfliegen der Bundesstraße, der Vereinshütte mit Vorbereitungsraum und Plätze wo sich Personen aufhalten ist strengstens verboten. Es ist desweiteren untersagt, Bauern bei der Arbeit zu überfliegen.


5. Bei Trockenheit im umliegenden Gebiet, gilt ein Flugverbot für Modelle mit einem Strahltriebwerk. Es ist verpflichtend, beim Betrieb von Strahltriebwerken einen ausreichenden Feuerschutz bereitzustellen. Desweiteren muss beim Betrieb ein Ableitblech zum Schutz der Grünfläche befestigt werden. Es befinden sich solche Ableitbleche im Geräteschuppen. Der Schutz vor Brandflecken muss auf dem gesamten Flugplatzgelände wahrgenommen werden.


6. Für den Lärmschutz muss jeder Pilot versuchen, den Lärmpegel so nieder wie möglich zu halten. Der Lärmpegelgrenzwert von 90 db/A, gemessen im rechten Winkel zum Modell, in einer Entfernung von 3 Metern am Boden, darf nicht überschritten werden.


7. Hubschrauber die sich nicht im Schwebeflug befinden sind den Flächenflugzeugen gleichgestellt. Bei einem durchgeführten Schwebeflug haben grundsätzlich Flächenflugzeuge Vorrang. Sind Modelle bereits im Flug, so darf kein Schwebeflug durchgeführt werden. Einstellarbeiten sind auf dem dafür vorgesehenen Platz durchzuführen damit der Flugverkehr nicht behindert wird.


8. Das mähen der Rasenfläche ist nur berechtigten Personen gestattet. Die gemähte Fläche darf auf keinen Fall verändert werden (größer ausmähen).


9. Die vorhandene Gerätschaft und deren Benützung ist ausschließlich Mitgliedern des MCI vorbehalten und muss nach dem Einsatz gereinigt und ordnungsgemäß in den Geräteschuppen zurückgebracht werden. Beschädigungen und Defekte was beim Einsatz vorkommen kann, ist einem Vorstandmitglied mitzuteilen. Bei der Benützung von Geräten übernimmt der Verein keine Haftung für Verletzungen oder Schäden die damit verursacht werden.


10. Der Platz ist nach Beendigung des Flugbetriebes in ordentlichen Zustand zu verlassen. Abfälle sind unter Beachtung der Mülltrennung in den vorhandenen Müllbehälter unterzubringen. Abgestürzte Modelle sind bitte Zuhause zu entsorgen.

Bei Nichtbeachtung der Platzordnung behält sich der Vorstand folgende Maßnahmen vor:
1. Verwarnung durch den Obmann, bei Nichtanwesenheit einem Vorstandmitglied.
2. Vorübergehendes Flugverbot
3. Ausschluss aus dem Verein und somit ein generelles Flugverbot. (Wird vom Vorstand entschieden)

Der Vorstand übernimmt keinerlei Haftung von Sach- oder Personenschäden die durch Nichteinhaltung der Platzordnung oder Fahrlässigkeit entsteht.

Grundsätzlich hat jedes Mitglied die gleichen Rechte bei der Benützung dieser Anlage. Ein gutes Vereinsleben kann nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten und sich dafür einsetzen diesen schönen Flugplatz zu erhalten. Für Vorschläge oder Verbesserungen und Ideen die in unserem Verein eingebracht werden können, sind wir, der Vorstand des MCI sehr dankbar. Somit wünsche ich viele wunderschöne und Absturz freie Flüge.

Holm und Rippenbruch


der Obmann: Edi Kirschner

 

Download der Platzordnung als PDF

Aktualisiert (Donnerstag, 04. März 2010 um 13:34)